| Haus- und Badeordnung |
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Strandsauna Timmeler Meer
Präambel
Die Einhaltung bestimmter Regeln und einer gewissen Ordnung lässt sich auch in einer Strandsauna nicht vermeiden. Deshalb, verehrter Saunagast, ist nachstehende Haus- und Badeordnung zu beachten. Unser gesamtes Personal ist angewiesen, sich allen Besuchern gegenüber höflich und zuvorkommend zu erweisen, um Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.
§1 Allgemeines
(1) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Strandsauna. Sie ist für alle Saunagäste verbindlich.
§2 Öffnungszeiten und Zutritt
(1) Die Öffnungszeiten werden durch Aushang an der Strandsauna oder im Internet unter der URL www.strandsauna.com bekannt gegeben. Sie schließen die zum Aus- und Ankleiden benötigte Zeit mit ein.
(2) Die Besucher der Strandsauna haben spätestens 15 Minuten vor Ende der festgesetzten Öffnungszeit die Umkleidebereiche aufzusuchen. Eine Ansage des Aufsichtspersonals fordert ergänzend dazu auf.
(3) Die Benutzung der Sauna oder Teilen davon kann aus besonderen Anlässen (z.B. Überfüllung, Veranstaltung, Betriebsstörung, Gewitter o.ä.) eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben werden. Auf eine Minderung oder Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesen Fällen kein Anspruch.
(4) Die Benutzung der Strandsauna steht grundsätzlich jedermann frei.
(5) Der Zutritt ist nicht gestattet:
(a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel (z.B. Alkohol, Drogen) stehen.
(b) Personen, die Tiere mit sich führen.
(c) Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfalle kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden), offenen Wunden oder ansteckenden Hautausschlägen leiden. Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zum Nachweis der Unbedenklichkeit kann vom Aufsichtspersonal der Strandsauna im Zweifelsfall gefordert werden.
(6) Auch sonstigen Kranken kann die Benutzung des Bades verweigert werden. Das Gleiche gilt für Personen, deren Verhalten eine Störung des Badebetriebes erwarten lässt. Erkrankte Personen haben ihren behandelnden Arzt zu fragen. Verbindliche Entscheidungen über die Zulässigkeit der Nutzung einer Saunaeinrichtung bei einer kranken Person können vom Aufsichtspersonal nicht gefällt werden.
(7) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ferner Kinder unter sechs Jahren, Blinden, geistig Behinderten sowie Anfallskranken ist die Benutzung der Strandsauna nur zusammen mit einer verantwortlichen erwachsenen Aufsichtsperson gestattet.
(8) Kindern unter sechs Jahren ist der Saunazutritt nicht gestattet; für Kinder von sechs bis unter 16 Jahren ist die Begleitung einer verantwortlichen erwachsenen Aufsichtsperson für den Saunabesuch erforderlich.
(9) Vereine und andere Gruppen werden durch besondere Regelungen zugelassen, die Haus- und Badeordnung gilt in diesem Fall entsprechend.
(10) Jeder Saunagast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für die entsprechende Leistung sein und dies während des Aufenthalts in der Strandsauna jederzeit nachweisen können. Saunagäste haben ein Saunaband der jeweils gültigen Farbe sichtbar am Handgelenk zu tragen. Wer sich widerrechtlich Zutritt verschafft, zahlt ein erhöhtes Benutzungsentgelt von 25,00 Euro und muss mit einer Strafanzeige rechnen.
(11) Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückerstattet. Für verlorene Eintrittskarten wird keine Ersatz geleistet.
§ 3 Saunabenutzung
(1) Die Saunagäste benutzen alle Anlagen auf eigene Gefahr.
(2) Die Saunakabine darf nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
(3) Die Benutzung der Sauna ist nur bei Unterlegen eines Handtuchs gestattet.
(4) Wasseraufgüsse auf den Ofen dürfen grundsätzlich nur von der Badeaufsicht durchgeführt werden. Eine Haftung für falsches Verhalten der Badegäste ist ausgeschlossen. Das Aufschütten von stark riechenden Essenzen oder von brennbaren ätherischen Ölen auf den Saunaofen ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Mitbadenden sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das höchste gefährdet, da sich solche Substanzen auf dem Ofen entzünden und zu Saunabränden führen.
(5) Außerhalb der Duschen ist die Verwendung von Seife, Bürsten oder anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet.
(6) Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden. Bei Verunreinigungen wird eine Reinigungsgebühr von 10,00 Euro erhoben.
§ 4 Verhalten in der Strandsauna
(1) Die Saunagäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
(6) Der Aufenthalt in der Strandsauna unterliegt den saunaüblichen Bestimmungen. (Nutzung ohne Bekleidung; Bademantel bzw. umgelegtes Badetuch, aber keine Badekleidung im Außenbereich der Anlage.) Der gesamte Saunabereich ist textilfreier Bereich / FKK-Bereich, die Badekleidung und Taschen sind in den dafür vorgesehenen Regalen abzulegen.
(7) Wir weisen darauf hin, dass mit verlassen der Strandsauna, Sie sich als Gast am Badestrand der Freizeitanlage "Timmeler Meer" - der Gemeinde Großefehn bzw. Großefehn Tourismus GmbH - befinden und sich entsprechend der Haus- und Badeordnung zu verhalten haben. Hier gilt u. a., dass nur übliche Badebekleidung gestattet ist. Bei Bedarf wird Badewäsche gegen Zahlung eines festgesetzten Entgelts und Hinterlegung des vorgeschriebenen Pfandbetrages an der Kasse der Strandsauna leihweise ausgegeben. Die Leihwäsche ist pfleglich zu behandeln. Missbräuchliche Verwendung oder Verlust verpflichten zum Schadensersatz. Nach Beendigung des Badens ist die Leihwäsche wieder an der Kasse zurückzugeben.
§ 5 Aufsicht
(1) Neben den Inhabern übt die jeweils schichtführende Aufsicht gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus.
§ 6 Haftung
(1) Die Saunagäste benutzen die Strandsauna einschließlich ihrer Einrichtungen und Geräte auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
§ 7 Sonstiges
(1) Bei Temperaturen unter 0 Grad Celsius kann es zur Glatteisbildung in den Freibereichen und den Zugängen kommen. Wegen der durch die Glatteisbildung bestehenden Rutschgefahr hat jeder Saunagast beim Betreten dieser Bereiche und Zugänge größte Vorsicht walten zu lassen.
(2) Bitte beachten Sie, dass der Bereich der Strandsauna Ruhebereich ist. Wir bitten Sie, sich in angemessen zu verhalten.
(6) Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Betrieb.
(7) Das Aufsichtspersonal kann Ausnahmen von Verboten genehmigen, wenn eine Gefährdung und Belästigung anderer Badegäste ausgeschlossen ist.
(8) Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
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